Kranprüfung nach Kranverordnung: Pflichten, Fristen und Prüfumfang

Kranprüfung kurz erklärt

Die Prüfung von Kranen zählt zu den anspruchsvollsten Prüfpflichten im gewerblichen Bereich — und zu den teuersten im Schadensfall, wenn sie vernachlässigt wird. Krane sind in der Schweiz der einzige Arbeitsmitteltyp mit einer eigenen Verordnung: der Kranverordnung (SR 832.312.15), die die sichere Verwendung von Kranen regelt und über die allgemeinen Anforderungen der VUV hinausgeht.

Kurzdefinition: Die Kranprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung nach Kranverordnung und VUV. Krane sind regelmässig zu kontrollieren und instand zu halten; Umfang und Häufigkeit richten sich nach Krantyp, Herstellerangaben und Gefährdungsermittlung. Je Krantyp ist eine anerkannte Prüfstelle erforderlich. Die Pflicht trägt der Arbeitgeber bzw. Betreiber.

Zur Abgrenzung: Die deutsche DGUV Vorschrift 52 und die Unterscheidung „Sachkundiger / Sachverständiger" gelten in der Schweiz nicht. Wer deutsche Prüfpläne übernimmt, muss auf Kranverordnung und VUV umstellen — inklusive der Fristenlogik, die hier nicht auf einer gesetzlichen Jahresfrist beruht.

Rechtsgrundlage: Kranverordnung und VUV

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die Kranprüfung in der Schweiz:

  • Kranverordnung (SR 832.312.15): Kernvorschrift zur sicheren Verwendung von Kranen; regelt Anforderungen an Krane, deren Instandhaltung und Kontrolle sowie an den Kranführerausweis
  • VUV Art. 32b: Instandhaltung von Arbeitsmitteln und deren Kontrolle
  • VUV Art. 3–6: Pflichten des Arbeitgebers, Instruktion der Arbeitnehmenden
  • EKAS-Richtlinie 6512: Anforderungen an Prüfung, Instandhaltung und Fachpersonen für Arbeitsmittel allgemein
  • Herstellervorgaben: Sind in der Schweiz die primäre Quelle für Prüfintervalle und können strengere Vorgaben enthalten

Ergänzend stellt die Suva Merkblätter und Checklisten zu Kranen bereit; die Aufsicht führen Suva, SECO und die kantonalen Arbeitsinspektorate.

Wie oft ist die Kranprüfung fällig?

Keine pauschale gesetzliche Jahresfrist

Anders als in Deutschland oder Österreich nennt das schweizerische Recht keine feste Jahresfrist. Umfang und Häufigkeit der Kontrollen ergeben sich aus der Kranverordnung, den Herstellerangaben und der Gefährdungsermittlung. In der Praxis hat sich für Krane ein jährlicher Turnus etabliert; bei intensivem Einsatz oder exponierten Aufstellorten sind kürzere Intervalle üblich.

Prüfung durch die anerkannte Prüfstelle

Je Krantyp verlangt die Kranverordnung die Prüfung durch eine anerkannte Prüfstelle oder eine entsprechend qualifizierte Fachperson. Für Turmdrehkrane, Brücken- und Portalkrane sowie Fahrzeugkrane gelten dabei jeweils eigene Anforderungen an Umfang und Prüfstelle.

Instandhaltungsplan ist Pflicht

Die EKAS-Richtlinie 6512 verlangt, dass Instandhaltung und Kontrollen geplant und dokumentiert erfolgen. Ein festgelegtes Intervall im Instandhaltungsplan ist damit Pflicht, auch ohne gesetzliche Zahl.

Wer darf einen Kran prüfen?

Die Anforderungen bei Kranprüfungen sind strenger als bei anderen Arbeitsmitteln:

PrüferQualifikationPrüfungsumfang
Anerkannte PrüfstelleAnerkennung bzw. Akkreditierung für das FachgebietPrüfungen nach Kranverordnung je Krantyp; höhere Prüftiefe
Fachperson (EKAS 6512)Ausbildung + Erfahrung + aktuelle TätigkeitLaufende Kontrollen und Instandhaltung im Rahmen des Instandhaltungsplans

Der Unterschied zu Deutschland: Dort kann die jährliche Regelprüfung von einem „Sachkundigen" durchgeführt werden, und nur bestimmte Kranklassen erfordern zusätzlich einen Sachverständigen. In der Schweiz ergibt sich die zuständige Stelle direkt aus der Kranverordnung und dem Krantyp.

Kranführer: Die Kranverordnung verlangt für das Führen bestimmter Krane einen Kranführerausweis. Das ist eine Bedienerqualifikation und nicht mit der Prüfberechtigung zu verwechseln.

Luibl Rental bietet keine Prüf- oder Qualifizierungsdienstleistungen für Dritte an. Details: Wer darf die Prüfung durchführen? →

Prüfumfang: Was wird bei der Kranprüfung geprüft?

Eine vollständige Kranprüfung umfasst:

Tragmittel und Lastaufnahme:

  • Stahlseile auf Bruchdrähte, Verschleiss und Deformation; Ablegereife nach Herstellervorgaben und SN-Normen prüfen
  • Lasthaken auf Öffnung, Verdrehung und Rissbildung
  • Anschlagpunkte und Traversenaufnahmen

Laufwerke und Fahrwerke:

  • Laufräder und Schienen auf Verschleiss und Spurführung (bei Brücken- und Portalkranen)
  • Fahrantriebe und Bremsen

Hubwerk und Antrieb:

  • Hubmotor, Getriebe, Seiltrommel und Seilführung
  • Hubendschalter und Überlastsicherung
  • Bremseinrichtungen des Hubwerks

Sicherheitseinrichtungen:

  • Windmesseinrichtungen (bei Freifeldkranen)
  • Kranwarnsignale, Beleuchtung, Notabschaltung
  • Sicherheitsbügel und Absturzsicherungen am Kranführerstand

Kranbuch und Dokumentation:

  • Die Prüfdokumentation ist gemäss Kranverordnung dauerhaft zu führen und bleibt beim Kran
  • Die Unterlagen sind den Aufsichtsorganen — Suva, SECO oder kantonalem Arbeitsinspektorat — auf Verlangen vorzulegen

Was kostet die Kranprüfung?

Kranprüfungen gehören zu den kostenintensiveren Arbeitsmittelprüfungen. Orientierungsspannen:

  • Kleine Bau- und Turmkrane (bis 50 tm): ca. 500–950 CHF je Prüfung
  • Mittlere Krane (50–200 tm): ca. 800–1'500 CHF je Prüfung
  • Grosse Krane und Schwerlastkrane (>200 tm): ca. 1'400–3'500 CHF je Prüfung
  • Erstprüfung und ausserordentliche Prüfungen: deutlich höherer Aufwand; individuelle Angebote einholen

Einflussfaktoren: Krantyp, Aufstellort, Zugänglichkeit, beauftragte Prüfstelle, Anfahrtswege, Protokollaufwand. Diese Spannen sind Orientierungswerte ohne Gewähr.

Geprüfte Krane mieten: So läuft es bei Luibl

Wer Krane bei Luibl Rental mietet, erhält geprüfte Geräte mit vollständiger Dokumentation. Luibl Rental trägt als Vermieter die periodische Prüfpflicht — der Prüfaufwand für diese Arbeitsmittel entfällt beim Mieten.

Als Betreiber bleiben Ihnen die laufenden Pflichten: Kontrolle vor dem Einsatz, sichere Aufstellung, Instruktion nach Art. 6 VUV sowie der Einsatz ausschliesslich von Kranführern mit dem nach Kranverordnung erforderlichen Kranführerausweis.

Die Auslieferung erfolgt über unseren eigenen Tieflader-Fuhrpark — schweizweit und europaweit, direkt auf Ihren Einsatzort. Für Kranarten, Traglastklassen und Verfügbarkeiten: Krane mieten →

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Häufige Fragen

Wie oft muss ein Kran geprüft werden?

Es gibt keine gesetzliche Jahresfrist. Umfang und Häufigkeit ergeben sich aus Kranverordnung, Herstellerangaben und Gefährdungsermittlung; in der Praxis ist ein jährlicher Turnus üblich. Entscheidend ist ein festgelegtes, begründetes und dokumentiertes Intervall im Instandhaltungsplan.

Gilt die DGUV Vorschrift 52 in der Schweiz?

Nein. Die DGUV Vorschrift 52 ist deutsches Recht. In der Schweiz gilt die Kranverordnung (SR 832.312.15) in Verbindung mit der VUV. Auch die deutsche Unterscheidung „Sachkundiger / Sachverständiger" existiert hier nicht.

Wer darf die Kranprüfung durchführen?

Je Krantyp eine anerkannte Prüfstelle oder eine entsprechend qualifizierte Fachperson — die zuständige Stelle ergibt sich aus der Kranverordnung. Davon zu unterscheiden ist der Kranführerausweis, der die Bedienung betrifft.

Was kostet eine Kranprüfung?

Abhängig von Krantyp und Prüfumfang: für kleine Baukrane ca. 500–950 CHF, für mittlere Krane ca. 800–1'500 CHF je Prüfung. Erstprüfungen und ausserordentliche Prüfungen sind deutlich aufwändiger.

Ist ein Mietkran bereits geprüft?

Alle Krane aus dem Luibl-Mietpark werden mit gültigem Prüfnachweis und vollständiger Dokumentation ausgeliefert. Die periodische Prüfpflicht liegt bei Luibl Rental als Vermieter. Der Einsatz von Kranführern mit gültigem Kranführerausweis bleibt Ihre Aufgabe.