Staplerfahrausweis machen: Ablauf, Anbieter & Schnellkurs
In 5 Schritten zum Staplerfahrausweis
Wer einen Staplerfahrausweis machen möchte, durchläuft in der Regel denselben strukturierten Ablauf – unabhängig davon, ob der Kurs bei der ASFL SVBL, beim Swiss Safety Center, bei TÜV, bei einer Hersteller-Akademie oder bei einer kantonalen Ausbildungsstelle absolviert wird:
Schritt 1 – Voraussetzungen prüfen Mindestalter 18 Jahre, körperliche Eignung (Seh- und Hörvermögen), ggf. arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung. Wer bereits Erfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen hat, klärt vorab, ob ein Tageskurs infrage kommt.
Schritt 2 – Ausbildungsstelle und Kursformat wählen Je nach Vorkenntnissen, Zeitrahmen und Budget zwischen Standardkurs (2 Tage), Tageskurs (1 Tag, für Erfahrene) und Inhouse-Schulung (Gruppe) entscheiden. Überregionale Ausbildungsstellen vs. kantonale Anbieter abwägen.
Schritt 3 – Anmelden und Unterlagen einreichen Anmeldung direkt bei der Ausbildungsstelle, meist online oder telefonisch. Benötigte Unterlagen: Identitätskarte, ggf. Eignungsbeurteilung, ggf. Kostenübernahme-Erklärung des Arbeitgebers oder Zusicherung des RAV.
Schritt 4 – Kurs absolvieren Theoretische und praktische Ausbildung nach der EKAS-Richtlinie 6518. Abschluss mit zweiteiliger Prüfung (Theorie + Praxis).
Schritt 5 – Instruktion und Einsatz im Betrieb Nach bestandener Prüfung: Der Arbeitgeber dokumentiert die Instruktion nach Art. 6 VUV. Ohne dokumentierte Instruktion fehlt die Grundlage für den Einsatz – auch mit gültigem Ausweis.
Anbietertypen im Vergleich
Es gibt vier Haupttypen von Ausbildungsstellen, die Staplerkurse anbieten:
Überregionale Ausbildungsstellen (ASFL SVBL, Swiss Safety Center, TÜV) Vorteil: Hohe Bekanntheit, gut akzeptierter Ausweis, schweizweites Kursnetz. Nachteil: Preise tendenziell höher, weniger Flexibilität bei Individuallösungen.
Hersteller-Akademien (Jungheinrich Akademie, Still Academy, Linde Training Center) Vorteil: Maschinenspezifisches Wissen, ideal wenn eigene Flotte des Herstellers vorhanden. Nachteil: Begrenzte Standorte, Kurse oft auf eigene Fahrzeugtypen ausgerichtet.
Kantonale und regionale Bildungsträger Vorteil: Ortsnahe Kurse, oft günstigere Preise, flexiblere Kurszeiten. Nachteil: Qualitätsunterschiede je nach Träger – die Anerkennung nach EKAS-Richtlinie 6518 sollte immer geprüft werden.
Inhouse-Schulung beim Arbeitgeber Vorteil: Kursgestaltung auf betriebsspezifische Bedingungen angepasst, kein Reiseaufwand. Nachteil: Mindestgruppengrösse notwendig (typisch 6–10 Personen), eigenes Praxisgelände erforderlich.
Schnellkurs oder Standardkurs: Was passt zu wem?
Tageskurs (Schnellkurs, 1 Tag) Geeignet für: Personen mit mindestens 1–2 Jahren praktischer Erfahrung im Umgang mit Staplern. Nicht geeignet für: Einsteiger ohne Vorerfahrung – das Theoriepensum in einem Tag zu bewältigen ist ohne Grundkenntnisse kaum möglich. Kosten: 350–650 CHF.
Standardkurs (2 Tage) Geeignet für: Alle Einsteiger, Berufsumsteiger und Personen ohne formalen Ausweis. Zeitverteilung: Tag 1 Theorie + erste Praxisübungen, Tag 2 Praxistraining + Abschlussprüfung. Kosten: 550–950 CHF.
Mehrtägiger Kurs (3–5 Tage, inkl. Zusatzausbildung) Geeignet für: Personen, die direkt eine Spezialqualifizierung für Schubmaststapler, Seitenstapler oder Teleskopstapler erwerben wollen. Kosten: 900–1'800 CHF.
Ausbildungsstelle in der Nähe finden: Checkliste für die Auswahl
Diese Checkliste hilft bei der Bewertung von Ausbildungsstellen:
- Anerkennung: Erfüllt die Ausbildungsstelle die Anforderungen der EKAS-Richtlinie 6518?
- Praxisanteil: Wie viele Stunden Praxisübungen sind enthalten? Mindestens 50 % Praxisanteil ist empfehlenswert.
- Fahrzeugtypen: Wird auf dem Staplertyp geübt, der im Betrieb eingesetzt wird?
- Gruppengrösse: Wie viele Teilnehmende pro Kurs? Kleinere Gruppen (4–8 Personen) ermöglichen mehr individuelle Praxiszeit.
- Kurszeiten: Tages- oder Abendkurse? Flexibilität für Schichtarbeiter?
- Preis inklusive: Sind Prüfungsgebühr, Unterlagen und Ausstellung des Ausweises enthalten?
Anmeldung und benötigte Unterlagen
Bei der Anmeldung zum Kurs werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Gültige Identitätskarte oder Pass
- Arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung (wenn vom Arbeitgeber gefordert)
- Kostenübernahme-Erklärung des Arbeitgebers (bei arbeitgeberseitiger Finanzierung)
- Zusicherung des RAV oder kantonaler Weiterbildungsbeitrag (bei geförderter Massnahme)
- Ggf. Nachweis über Vorkenntnisse (bei Tageskurs-Anmeldung)
Die Anmeldung erfolgt meist per Online-Formular, Telefon oder E-Mail. Viele Ausbildungsstellen haben kurze Wartelisten – geplante Qualifizierungen frühzeitig anmelden.
FAQs: Staplerfahrausweis machen
Wo kann ich einen Staplerfahrausweis machen?
Kurse werden schweizweit von anerkannten Ausbildungsstellen wie der ASFL SVBL, dem Swiss Safety Center, von TÜV, Hersteller-Akademien und kantonalen Bildungsträgern angeboten. Die Kurssuche auf den Websites dieser Anbieter ermöglicht eine standortbezogene Auswahl.
Geht der Staplerfahrausweis an einem Tag?
Ja – sofern die Ausbildungsstelle einen Tageskurs im Programm hat und die Vorkenntnisse ausreichen. Für Einsteiger ohne Vorerfahrung empfiehlt sich der 2-Tages-Standardkurs.
Kann die Firma die Schulung inhouse durchführen?
Ja, sofern eine nach EKAS-Richtlinie 6518 anerkannte externe Ausbildungsstelle die Schulung durchführt und das Unternehmen ein geeignetes Praxisgelände sowie entsprechende Fahrzeuge bereitstellt. Der Inhouse-Kurs ist für Gruppen ab 6–10 Personen wirtschaftlich sinnvoll.
Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?
Identitätskarte, ggf. arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung und – je nach Finanzierungsweg – Kostenübernahme-Erklärung des Arbeitgebers oder Förderzusage. Vorkenntnisse müssen bei Tageskursen teilweise nachgewiesen werden.
Kurs abgeschlossen – Maschine bereit?
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