Arbeitsmittelprüfung: Wann fällig? Alle Prüfintervalle im Überblick
Prüfintervalle-Tabelle: Alle Arbeitsmittel im Überblick
Wer als Betreiber den Überblick über Prüfintervalle verliert, trägt das volle Haftungsrisiko. Wichtig ist dabei ein Unterschied zum Ausland: Das schweizerische Recht schreibt keine pauschale Jahresfrist vor. Nach VUV Art. 32b und EKAS-Richtlinie 6512 ergeben sich Umfang und Häufigkeit der Kontrollen aus den Herstellerangaben und der Gefährdungsermittlung. Die untenstehenden Werte sind daher Praxisrichtwerte, keine gesetzlichen Mindestfristen.
| Arbeitsmittel | Prüfintervall (Praxis) | Rechtsgrundlage | Zuständiger Prüfer |
|---|---|---|---|
| Gabelstapler / Flurförderzeuge | i.d.R. 1 × jährlich | VUV Art. 32b, EKAS 6512 | Fachperson |
| Hubarbeitsbühnen / Steiger | i.d.R. 1 × jährlich | VUV Art. 32b, EKAS 6512, SN EN 280 | Fachperson |
| Krane | nach Kranverordnung, je Krantyp | Kranverordnung (SR 832.312.15), VUV | Fachperson / anerkannte Prüfstelle |
| Baumaschinen (Bagger, Radlader, Dumper) | i.d.R. 1 × jährlich | VUV Art. 32b, EKAS 6512 | Fachperson |
| Teleskoplader | i.d.R. 1 × jährlich | VUV Art. 32b | Fachperson |
| Anhänger (gewerblich) | Motorfahrzeugkontrolle nach VTS-Intervall | SVG/VTS | Strassenverkehrsamt |
| Firmenfahrzeuge (gewerblich) | Motorfahrzeugkontrolle nach VTS-Intervall | SVG/VTS, zusätzlich VUV für Aufbauten | Strassenverkehrsamt / Fachperson |
Alle Angaben sind Praxisrichtwerte. Massgeblich sind Herstellerangaben und Gefährdungsermittlung.
Hinweis zur Abgrenzung: Eine „UVV-Prüfung" nach deutschem Muster gibt es in der Schweiz nicht. Wer Fristenpläne aus Deutschland übernimmt, übernimmt damit auch eine Rechtslogik, die hier nicht gilt: In Deutschland ist die Jahresfrist die gesetzliche Untergrenze, in der Schweiz ist sie eine betriebliche Festlegung, die begründet werden muss.
Warum es keine pauschale Frist gibt — und was das für Sie bedeutet
Weil das Gesetz kein festes Intervall nennt, liegt die Festlegung beim Betrieb. Sie muss nachvollziehbar begründet sein — und genau das prüfen Suva und Arbeitsinspektorat im Ereignisfall. Grundlage sind:
Herstellerangaben: Die Betriebsanleitung ist in der Schweiz die primäre Quelle für Prüfintervalle, nicht eine gesetzliche Mindestfrist. Wer davon abweicht, muss das begründen können.
Gefährdungsermittlung: Der Arbeitgeber muss die Einsatzbedingungen bewerten. Stapler im Mehrschichtbetrieb auf engen Innenlogistik-Flächen tragen ein anderes Risikoprofil als ein Stapler, der nur gelegentlich im Aussenlager bewegt wird. Bei Mehrschichtbetrieb sind halbjährliche Intervalle zu prüfen.
Einsatzintensität und Umgebungsbedingungen: Chemische Umgebungen, Feuchtigkeit, extreme Temperaturen oder Staub erhöhen den Verschleiss und erfordern häufigere Kontrollen.
Zustand und Alter: Ältere Arbeitsmittel und Geräte mit hohen Betriebsstunden erfordern in der Regel kürzere Intervalle.
Die EKAS-Richtlinie 6512 verlangt, dass Instandhaltung und Kontrollen geplant und dokumentiert erfolgen. Ein festgelegtes Intervall im Instandhaltungsplan ist damit Pflicht — auch wenn das Gesetz keine Zahl vorgibt.
Intervallbeginn und Nachweis
Wann beginnt das Intervall? Mit dem Datum der letzten durchgeführten Kontrolle — nicht mit dem Kaufdatum oder dem Datum der Erstinbetriebnahme. Vor der ersten Inbetriebnahme ist die Maschine gemäss Herstellerangaben in Betrieb zu nehmen und die Instruktion nach Art. 6 VUV durchzuführen.
Nachweis: Die Dokumentation besteht aus:
- Prüfprotokoll mit vollständiger Dokumentation aller kontrollierten Punkte, festgestellter Mängel und ergriffener Massnahmen
- Instandhaltungsplan und Kontrollbuch nach EKAS 6512, im Betrieb aufzubewahren und den Aufsichtsorganen auf Verlangen vorzulegen
Für Krane: Die Prüfdokumentation ist gemäss Kranverordnung dauerhaft zu führen und bleibt beim Kran.
Was passiert bei überschrittenem Intervall?
Ein überschrittenes Intervall ist kein formaler Fehler, der sich nachträglich heilen lässt. Die Konsequenzen:
- Behördliche Massnahmen durch Suva, SECO oder das kantonale Arbeitsinspektorat: Ermahnung, Verfügung und im Weigerungsfall Zwangsmassnahmen bis zur Einstellung der Arbeiten
- Prämienerhöhung durch die Suva bei Verstössen gegen die Vorschriften über die Arbeitssicherheit
- Leistungskürzung bei Unfällen, die auf grobfahrlässige Verletzung von Sicherheitsvorschriften zurückgehen; Rückgriff auf den Arbeitgeber möglich
- Persönliche Verantwortung des Arbeitgebers bei Personenschäden
Wer feststellt, dass ein Kontrolltermin überschritten ist: Arbeitsmittel unverzüglich ausser Betrieb nehmen und Kontrolle nachholen. Details zu Konsequenzen: Arbeitsmittelprüfung: Pflichten, Fristen & Ablauf →
Prüfintervalle bei Mietmaschinen
Wer Maschinen bei Luibl Rental mietet, übernimmt für die Mietdauer die Betreiberpflichten — aber nicht die periodische Prüfung. Luibl Rental liefert alle Arbeitsmittel mit gültigem Prüfnachweis und vollständiger Dokumentation aus. Die Intervallverwaltung für diese Maschinen entfällt beim Mieten komplett.
Die Auslieferung erfolgt schweizweit und europaweit mit eigenem Tieflader-Fuhrpark. Maschinen mieten → | Kontakt →
Häufige Fragen
Wann ist die Prüfung fällig?
Das schweizerische Recht nennt keine pauschale Frist. Massgeblich sind die Herstellerangaben und die Gefährdungsermittlung; in der Praxis ist ein jährlicher Turnus für die meisten Arbeitsmittel üblich. Entscheidend ist, dass der Betrieb ein Intervall festgelegt, begründet und dokumentiert hat.
Gibt es in der Schweiz eine gesetzliche Jahresfrist?
Nein. Anders als in Deutschland oder Österreich gibt es keine gesetzliche Mindestfrist von einem Jahr. VUV Art. 32b und EKAS-Richtlinie 6512 verlangen Instandhaltung und Kontrolle nach Herstellerangaben und Gefährdungsermittlung — mit geplanter und dokumentierter Durchführung.
Gilt das Intervall ab Kaufdatum oder ab letzter Kontrolle?
Ab der letzten durchgeführten Kontrolle. Das Kaufdatum ist für das laufende Intervall nicht massgeblich.
Welche Maschinen müssen häufiger geprüft werden?
Das ergibt sich aus Herstellerangaben und Gefährdungsermittlung, nicht aus einer gesetzlichen Tabelle. Mehrschichtbetrieb, aggressive Umgebungen (Feuchtigkeit, Chemikalien) oder hohe Betriebsstunden sind typische Auslöser für halbjährliche oder vierteljährliche Kontrollen.
Wo steht, wann meine Maschine geprüft werden muss?
Im Instandhaltungsplan und Kontrollbuch des Betriebs, in der Betriebsanleitung des Herstellers sowie in der EKAS-Richtlinie 6512. Bei Kranen zusätzlich in der Kranverordnung. Bei Unsicherheit: Sicherheitsfachperson oder Suva befragen. Für Fahrzeuge gilt separat das Intervall der Motorfahrzeugkontrolle.